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 Gesetze des Volkes

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Xenyo
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BeitragThema: Gesetze des Volkes   Gesetze des Volkes EmptySa Apr 18, 2009 4:55 pm

Unsere Gesetze!

Die Rechtslage der Lathyrey ist streng und endet meistens damit das die Verurteilten den Schaden den sie anrichteten abdienen. Aber obwohl die Rechtslage so streng ist haben die Verurteilten die Wahl der Strafe, jedoch nicht des Ausmaßes dieser. In schwerwiegenden Fällen kann diese Wahl jedoch entfallen, besonders dann wenn die Athraelya zur Entscheidung hinzugezogen wurden.

§1 Grundsatz - Gleiches wird mit Gleichem vergolten
§1.1 Schwere der Strafe wird nach dem Vergehen ermessen
§1.2 Art der Strafe darf der Verurteilte selbst entscheiden

§2 Vergehen und Strafen
§2.1 Mord: Entweder wird der Mörder hingerichtet oder dient der Familie des Ermordeten bis an sein Lebensende
§2.2 Diebstahl: Entweder Diebesgut zurückgeben, Bezahlen oder der den Schaden bei dem Betroffenen abdienen
§2.3 Einbruch: Diebesgut und Sachschaden werden bezahlt oder beim Betroffenen abgedient
§2.4 Körperverletzung leicht: Wunden werden den Verurteilten selbst zugefügt oder der Verurteilte dient die Strafe beim Betroffenen ab
§2.5 Körperverletzung schwer: Wunden werden den Verurteilten selbst zugefügt oder der Verurteilte dient die Strafe beim Betroffenen ab
§2.6 Verstümmelung: Wunden werden den Verurteilten selbst zugefügt oder der Verurteilte dient die Strafe beim Betroffenen ab
§2.7 Sachbeschädigung: Sachschaden wird bezahlt oder beim Betroffenen abgedient
§2.8 Entführung: Der Verurteilte wird in einer Einzelzelle eingesperrt für den Zeitraum in den er den Betroffenen entführt hat oder der Verurteilte dient den Schaden beim Betroffenen ab
§2.9 Betrug: Händlern wird sofort die Handelslizenz entzogen, Schaden muss zurückerstattet oder abgedient werden, der Verurteilte wird mit dem Ring des Langfingers gekennzeichnet

§3 Einhaltung der Strafen
§3.1 Die Strafen werden vom Hohen Gericht ausgesprochen oder in schweren Fällen von den Athraelya
§3.2 Sollte sich der Verurteilte dazu entscheiden den Schaden abzudienen wird ihm eine Kette um den Hals gelegt
§3.3 Die Kette kennzeichnet ihm als Verurteilten und macht ihm zum Willenlosen Diener des Betroffenen
§3.4 Auf der Kette wird jeder Befehl der dem Verurteilten gegeben wird zu Protokoll geführt und kann im Extremfall gegen den Betroffenen sprechen

§4 Der Diener
§4.1 Es ist verboten dem Diener einem anderen Menschen Schaden zufügen zu lassen
§4.2 Es ist verboten den Diener in den Tod zu schicken
§4.3 Es ist verboten den Diener an Dritte weiter zu geben
§4.4 Es ist verboten dem Diener Aufgaben zu geben die er nicht schaffen kann
§4.5 Es ist verboten dem Diener Leid zuzufügen
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